1. Sorgfaltspflichten
Der Mieter unseres Ferienobjektes ist verpflichtet die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden müssen vom Mieter angezeigt und ersetzt werden. Bei Bezug der Räumlichkeiten überprüfen die Mieter die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, können etwaige Schäden somit unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Der Vermieter hat ein Recht auf Schadensersatz in angemessener Höhe, sofern nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden.
Die Wohnung ist besenrein zu verlassen, Mülleimer müssen geleert und Küchengeräte sowie Küchengeschirr gereinigt sein.
Rauchen in der Wohnung und Haustiere jeglicher Art sind nicht gestattet!
2. Rücktritt
Der Mieter darf jederzeit vom Mietvertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Ausfallentschädigung nach folgender Staffelung geltend gemacht:
Rücktritt bis
30 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
14 Tage vor Mietbeginn wird 50 % des Mietpreises fällig
7 Tage vor Mietbeginn wird 80 % des Mietpreises fällig
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der das Ferienobjekt in vollem Umfang übernimmt.
Dafür kann nach Ermessen des Vermieters eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden.
3. Schwimmbadnutzung
Die Nutzung des Schwimmbades erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Das auf der Liegefläche vorhandene Inventar kann mitbenutzt werden. Badetücher, Bademäntel usw. werden nicht zur Verfügung gestellt und muss vom Mieter selbst mitgebracht werden.
Bei der Schwimmbadnutzung ist darauf zu achten, dass insbesondere nach dem Nutzen des Rasenspielfeldes die Füße und Hände von Rasenresten berferit werden. Dazu steht eine Dusche zur Verfügung.
4. Zahlungsweise
Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtrechnungsbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu entrichten. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten.
5. Bankverbindung des Vermieters
Name der Bank: Sparkasse Haslach-Zell
IBAN: DE 24 6645 1548 0036 0457 31
SWIFT/BIC: SOLADES1HAL
6. Schlüssel
Dem Mieter werden 2-3 Schlüssel übergeben. Die Schlüssel sind Teil einer Schließanlage. Bei Verlust von Schlüsseln, muss die Schließanlage komplett ersetzt werden. Kosten sind vom Mieter zu übernehmen.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter am Anreisetag vom Vertrag zurücktreten. Der Mieter ist verpflichtet für die entstandenen Kosten aufzukommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!